Hannah Rubin berät öffentliche Auftraggeber sowie Auftragnehmer zu allen Fragen des Vergaberechts. Darüber hinaus ergänzt sie das Beratungsfeld von Eichler Kern Klein mit ihrer besonderen Expertise im Beihilfe- und Zuwendungsrecht und zahlreichen weiteren Fragen des öffentlichen und europäischen Wirtschaftsrechts.
Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehören dabei die Gestaltung und Begleitung von Vergabeverfahren, Privatisierungsvorhaben und öffentlich-privaten Partnerschaften, sowie die rechtliche und strategische Beratung bei der (Re-)Strukturierung öffentlicher Unternehmen und Kooperationen. Im Hinblick auf Fragen des EU-Beihilferechts und des nationalen Zuwendungsrechts berät Hannah Rubin Zuwendungs- und Beihilfeempfänger zu Voraussetzungen und Compliance-Themen sowie insbesondere auch Fördermittelgeber bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Förderprogrammen und individuellen Förderungen.
Hannah Rubin hat an den Universitäten in Konstanz und Freiburg studiert. Nach einem Sprachlern- und Arbeitsaufenthalt in Israel hat sie in Berlin ihr Referendariat mit Stationen u.a. beim Bundesministerium des Innern und Linklaters LLP sowie am Centre of European Law des King’s College London absolviert. Nach dem zweiten Staatsexamen war Hannah Rubin zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie bei Prof. Ulrich Haltern an der Universität Hannover. 2014 begann sie ihre Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht der internationalen Sozietät Linklaters LLP und war dort im Anschluss bis Oktober 2020 als Associate tätig. Hannah Rubin ist seit August 2015 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie wurde 2021 zu einem verfassungsrechtlichen Thema promoviert.
Seit dem 1. November 2020 ist sie bei Eichler Kern Klein Rechtsanwälte PartG mbB tätig, seit dem 1. Januar 2024 als Partnerin.