Eichler Kern Klein hat Heumann Pharma und Heunet Pharma erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf vertreten. Das OLG hat bestätigt, dass die im Rahmen einer Rabattvertrags-Ausschreibung der AOK verwendeten Lieferketten-Zuschlagskriterien vergaberechtswidrig sind. Der Nachprüfungsantrag war trotz der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angekündigten Zuschlagserteilung erfolgreich!
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