Die Ausschreibungspflicht von Vertragsänderungen bei Autobahnbauarbeiten sind Gegenstand einer aktuellen Entscheidung der VK Bund (Beschl. v. 13.01.2022 - VK 2 127/21), die Dr. Benjamin Klein von EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte im neuesten Heft 11 des Deutschen Verwaltungsblatts (S. 684 ff.) besprochen hat.
Die VK hat entschieden, dass eine Änderung der Ausführung von Autobahnbauarbeiten (werktägliche Ausführung ohne Vollsperrung statt - wie ausgeschrieben - einer Nacht-/Wochenendbaustelle unter Vollsperrung) eine wesentliche Vertragsänderung darstellt. Der Nachtrag (bzw. hier der ganze Auftrag) hätte ausgeschrieben werden müssen!