Maut-Vermittlungsstelle

Eichler Kern Klein Rechtsanwälte wurde die Aufgabe als EETS-Vermittlungsstelle von der Bundesrepublik Deutschland übertragen. Vorsitzender der Vermittlungsstelle ist der Rechtsanwalt Oliver Kern. Seine Stellvertreterin ist Rechtsanwältin Hannah Rubin.

Die für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern zuständigen Behörden sowie die registrierten Anbieter können die Vermittlungsstelle im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 28 ff. MautSysG um Vermittlung ersuchen. Die Vermittlungsstelle hat die Aufgabe, die Vermittlung zwischen den jeweils zuständigen Behörden sowie den registrierten Anbietern bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern. Die Vermittlungsstelle ist insbesondere befugt, zu prüfen, ob die Vertragsbedingungen, welche die für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern zuständigen Behörden den Anbietern auferlegen, keine Diskriminierung beinhalten und ob die Vergütung der Anbieter nach § 10a MautSysG erfolgt.