Informations- und Informationsfreiheitsrecht

Staatliches Handeln ist ohne Informationen nicht mehr denkbar. Im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben generieren alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen – Wissen, Daten und Informationen. Wir beraten insbesondere die öffentliche Hand zu Fragestellungen des Informationsfreiheitsrechts, zum Recht der Presseauskünfte nach den Pressegesetzen der Länder sowie allgemein zu informationsrechtlichen Fragestellungen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dazu gehören auch die Themengebiete Datenschutz und Wahrung wie Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Des Weiteren sind wir tätig in der Begleitung und rechtlichen Absicherung staatlicher Informationstätigkeit (insbesondere im Internet), z. B. Warnungen, Produktempfehlungen, Förderung regionaler Einzelhandel und bei der Außendarstellung der öffentlichen Hand im Internet, insbesondere kommunale Webseiten und Social-Media-Aktivitäten.