EU-Beihilfenrecht

Die beihilfenrechtliche Beratung von Unternehmen und der öffentlichen Hand ist ein wachsender Schwerpunkt unserer Tätigkeit. An den Schnittstellen zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen spielt das Beihilfenrecht häufig eine wichtige Rolle und das nicht nur in klassischen Förderkonstellationen. Eine beihilfenrechtliche Bewertung und beihilfenkonforme Strukturierung sind letztlich bei allen finanziell relevanten Entscheidungen und Transaktionen der öffentlichen Hand zu beachten. Ob Zuwendungen verteilt, Darlehen gewährt oder öffentliche oder öffentlich-private Gesellschaften finanziert werden sollen; immer ist bei diesen Projekten das EU-Beihilfenrecht zu beachten. Wir beraten sowohl die öffentliche Hand bei der beihilfenrechtskonformen Strukturierung oder ggf. Notifizierung als auch private Unternehmen im Hinblick auf die Herausforderungen öffentlich finanzierter Vorhaben bzw. Rückforderungen.